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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,97393
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17 B ER (https://dejure.org/2017,97393)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2017 - L 4 KR 127/17 B ER (https://dejure.org/2017,97393)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2017 - L 4 KR 127/17 B ER (https://dejure.org/2017,97393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Würzburg, 23.01.2018 - S 6 KR 409/16

    Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Der Antragsteller beantragt schriftsätzlich sinngemäß, den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 21.02.2017, Az S 6 KR 409/16 ER, aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage S 6 KR 199/16 anzuordnen, soweit Beiträge aus dem Betrag in Höhe von 97.534,46 EUR erhoben werden.

    Die Antragsgegnerin beantragt schriftsätzlich, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 21.02.2017, Az: S 6 KR 409/16 ER, zurückzuweisen.

    Der Antragsteller ist durch den angefochtenen Beschluss des SG Oldenburg vom 21.02.2017, Az: S 6 KR 409/16 ER, nicht rechtswidrig beschwert.

    Im Hinblick auf die weiteren Voraussetzungen für die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung und deren Vorliegen auch einer unbilligen Härte im hiesigen Fall sieht der Senat von einer weiteren Darstellung der Gründe ab und nimmt gemäß § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses des SG Oldenburg vom 21.02.2017 zum Aktenzeichen S 6 KR 409/16 ER.

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Beitragsberechnung von kapitalisierter Leistung aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Im Folgenden zitiert das Sozialgericht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.03.2010, Az: 12 KR 5/09 R, Rn. 12 ff., zit. nach juris.

    Ergänzend ist im Hinblick auf die Begründung im Beschwerdeverfahren bei der im Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz allein gebotenen summarischen Prüfung noch Folgendes anzumerken: Nach der bereits vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.03.2010, Az: 12 KR 5/09 R, Rn. 12 ff., ist die Bezeichnung der Versorgungsleistung für die Einstufung als Versorgungsbezug nicht entscheidend.

    Der Einführung von § 229 Abs. 1 Nr. 3 SGB V lag die Absicht zu Grunde, alle aus früherer Berufstätigkeit herrührenden Versorgungseinnahmen gleich zu behandeln (BSG, Urt. v. 17.03.2010, Az: 12 KR 5/09 R, Rn. 15, zit. nach juris).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 30.03.2011, Az: B 12 KR 16/10 R = BSGE 108, 63-80 = SozR 4-2500, § 229, Nr. 12, Rn. 19) ist davon auszugehen, dass, wer sich zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge der Institutionen der betrieblichen Altersversorgung und der hiermit verbundenen Vorteile bedient, sich dann aber in der Konsequenz auch bezüglich der an diesen institutionellen Rahmen geknüpften beitragsrechtlichen Folgen hieran festhalten lassen muss.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2010, Az: 1 BvR 1660/08, Orientierungssätze 3b und c; BSG, Urt. v. 30.03.2011, Az: B 12 KR 16/10 R, Rn. 29; jew. zit. nach juris).

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2010, Az: 1 BvR 1660/08, Orientierungssätze 3b und c; BSG, Urt. v. 30.03.2011, Az: B 12 KR 16/10 R, Rn. 29; jew. zit. nach juris).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer zur Sicherung eines Darlehens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 16.12.2015, Az: B 12 KR 19/14 R, Rn. 18, zit. nach juris) ist Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V der Zahlbetrag.
  • LSG Saarland, 14.07.2015 - L 2 KR 173/14

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Einmalzahlung aus einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2017 - L 4 KR 127/17
    Unerheblich ist insofern, ob die Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge auf Zahlungen des Versicherten selbst beruhen (vgl.: LSG für das Saarland, Urt. v. 14.07.2015, Az: L 2 KR 173/14, Rn. 22 mwN, zit. nach juris).
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